Montag, 27. August 2012

Flucht - und Rettungswegepläne fehlerhaft ?


Flucht - und Rettungswegepläne fehlerhaft ?


Was tun wenn es brennt ?

Immer wieder ist in Zeitungsmeldungen zu lesen, dass es irgendwo gebrannt hat. In Grundschulen z.B. ebenso wie in Altersheimen, wo dann die Schüler oder Bewohner evakuiert werden müssen. Feuerteufel laufen durch die Gegend und stecken Container oder Gebäude an.

Brände hat es immer gegeben und wird es immer geben.

Was schreibt der Gesetzgeber vor ?  Was muss der Arbeitgeber unbedingt beachten ? Wer haftet im Brandfall ? Ordnungsgelder, Bewährungs - oder sogar Haftstrafen wegen fehlender Flucht- Rettungswegepläne ? Oder verliere ich als Arbeitgeber oder Gebäudebesitzer sogar meinen Brandversicherungsschutz, wenn ich die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt habe ?


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Brandschutzmanagement - „Das größte Risiko ist mangelnde Phantasie“
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Haftung der Verantwortlichen Die Verantwortung für die Brandsicherheit eines Betriebes trägt der Vorstand bzw. Geschäftsführer (BGB § 618 Abs. 1, HGB § 62 Abs. 1, ArbSchG § 3). _________________________________________________________________________________ BGB § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet. 
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Diese Vorschriften gelten somit für alle Gebäude, in denen Arbeitnehmer beschäftigt sind, aber selbstverständlich auch für Anlagen aller Art, (z.B.Raffinerien) in denen Arbeitnehmer tätig sind. 

Aber hätten Sie z.B. gedacht, dass diese Vorschriften auch für Campingplätze und kleine Einzelhandelsgeschäfte oder Versicherungsbüros oder Pensionen oder Hotels gelten, in denen Arbeitnehmer tätig sind ? 

Im Jahr 2010 wurden die Bestimmungen zum Brandschutz gesetzlich neu geregelt. Eine wesentliche Änderung betraf die in den Firmen auszuhängenden Flucht - und Rettungswegepläne, die auch alle 2 Jahre aktualisiert werden müssen.

Jetzt im Jahr 2012 muss leider festgestellt werden, dass sich die Firmeninhaber kaum um diese gesetzlichen Vorschriften kümmern, in sehr vielen Gebäuden hängen gar keine oder aber veraltete Pläne.

Die nächste Informationsveranstaltung für Gebäudebesitzer zum Thema Brandschutz, insbesondere zu den vorgeschriebenen Flucht - Rettungswegeplänen findet am 10.9.2012 um 18 Uhr  in Dortmund in den Räumen der Handwerkskammer in der Ardeystr.statt.

Ein Brandschutzexperte wird das Thema ausgiebig in Wort und Bild vorstellen. Ein Jurist erläutert die Problematik aus juristischer Sicht.

Um Anmeldungen wird unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu gebeten.

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