Freitag, 16. März 2012

Photovoltaik: Über Trendanalysen zu Insolvenzen bis hin zur Verfassungsklage

Triefenstein, 14. März 2012, Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE) hat eine Trendanalyse auf Grund der aktuellen Debatte zur Solarkürzung erstellt aus der hervorgeht, dass auch nach der geplanten Kürzung der Einspeisevergütung die Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen wird.

Für die Trendanalyse wurde eine Mischvergütung herangezogen, die sich aus einer Kostenersparnis für Eigenverbrauch und der Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom ergibt. Das Ergebnis: Ein Betreiber einer Photovoltaikanlage kann auch ohne EEG-Vergütung durch Eigenverbrauch einen finanziellen Vorteil erwirtschaften. Der Analyse zum Trotz ist es dennoch wichtig zu wissen, wer überhaupt hinter dem FfE steckt. Das FfE selbst steht seit 1949 für unabhängige Forschung. Wirklich unabhängig?

Ein Auszug der Vorstände und Mitglieder:

Dipl.-Ing. Stephan Schwarz - Stadtwerke München GmbH
Dr. Werner Brinker - EWE Aktiengesellschaft
Prof. Dr. Wolfram Münch - EnBW AG
Dr. Udo Brockmeier - Stadtwerke Düsseldorf AG
Dr. Frank-Detlef Drake - RWE AG
Dr. Dominik Godde - E.ON Wasserkraft GmbH
Dr. Jörg Kruhl - E.ON Energie AG
Diese und viele weitere Vertreter aus der „alten“ Energiewirtschaft sind unter "FfE - Vorstand und Rechnungsprüfer" einzusehen.

Es ist also ganz klar, dass mit der Trendanalyse eigene Interessen verfolgt werden und die Kürzung der Solarvergütung herunter gespielt werden soll.

Dr. Franz als im Interview mit dem Deutschen Anleger Fernsehen

Über 50 Prozent von etwa 1.000 Solarunternehmen werden Insolvenz anmelden müssen, sofern die Vergütungskürzung, wie von der Bundesregierung geplant, beschlossen werden sollte. Das gehe aus aktuellen Umfragen hervor, so Dr. Alt gegenüber dem DAF (Deutsches Anleger Fernsehen).

Er sieht hinter den Vergütungskürzungen kein Augenmaß von Seiten der Regierung. Eine Kürzung der Einspeisevergütung von bis zu 30 Prozent im Jahr wäre gerade noch so vertretbar, aber 50 Prozent kann die Solarbranche nicht verkraften. Das Hauptproblem, so Al, sei die alte Energiewirtschaft, die die erneuerbaren Energien komplett verschlafen haben. "Hier darf sich nicht gewundert werden, wenn die alten Energieriesen jetzt Probleme bekommen, wo die Regierung beschließt wir gehen auf 100 Prozent erneuerbare Energien zu," so Alt im Interview. Die Regierung gehe der alten Energiewirtschaft entgegen, so der Vorwurf.

Der Wirtschaftsminister sieht bei den erneuerbaren Energien, laut Alt, einen Fehler, nämlich, dass sie zu gut und zu schnell sind. Es fehlen die Netze, aber wichtig wäre diese auszubauen, anstatt die Einspeisevergütung zu kürzen. Auch die Rolle als Technologieführer in dieser Branche steht auf dem Spiel, denn die Konkurrenz aus Asien schläft nicht. Alt sieht die Kürzung der Einspeisevergütung ein falsches Signal zum völlig falschen Zeitpunkt, aber setzt hier auf die Kanzlerin. In einem Telefonat mit ihr, hat Alt das Verständnis für die Branche herausgehört und hegt so die Hoffnung, dass das Gesetz so nicht umgesetzt wird.

Link zum Video: Dr. Franz als im Interview zur Solarkürzung (Deutsches Anleger Fernsehen)

Solarprojektierer BELECTRIC erwägt Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht

Inzwischen erwägt der Solarprojektierer BELECTRIC aus Kolitzheim (Schweinfurt) eine Verfassungsklage gegen die geplante EEG-Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht. Hintergrund ist die Streichung der Förderung von Solarkraftwerken größer 10 MW (Megawatt) und die geplanten drastischen Einschnitte der Solarförderung. Solarparks in dieser Größenordnung benötigen mehrere Monate bis Jahre zur Umsetzung. Da bringt auch die Übergangsfrist zur Mitte des Jahres nichts. Zudem habe die Diskussion bei Investoren zu starken Verunsicherungen geführt. Die Folge daraus, Baustopp bei vielen Solarprojekten.

Dem Handelsblatt gegenüber teilten die Geschäftsführer Martin Zembsch und Bernhard Beck von BELECTRIC mit, dass, sofern die Einschnitte wie angekündigt umgesetzt werden, eine Verfassungsklage gegen die EEG-Novelle sicher ist. Auch weitere Unternehmen wären laut BELECTRIC bereit, sich der Klage anzuschließen. Ein Gutachten für den Gang zum Bundesverfassungsgericht sei bereits ausgearbeitet worden.

Quelle: photovoltaik-guide.de - Michael Ziegler