Montag, 23. Mai 2011

Helmpflicht für E-Bikes in der Schweiz geplant

Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt soll das Tragen eines Velohelms obligatorisch werden.

Diese E-Bikes sollen künftig mit Pedalbetätigung bis maximal 45 km/h fahren können. Mit reiner Motorkraft dürfen sie maximal 20 km/h erreichen.

Kein Obligatorium für langsame E-Bikes

Für langsamere E-Bikes (mit Pedalbetätigung bis 25 km/h) wird das Tragen eines Velohelms empfohlen – obligatorisch wird der Helm jedoch nicht. Solche E-Bikes dürfen ohne Pedalbetätigung eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreichen und maximal über 250 Watt verfügen.

Für alle übrigen Motorfahrräder gilt schon seit 20 Jahren die Helmtragpflicht. Es handelt sich um Mofas mit einer Motorleistung bis 1000 Watt und einem Hubraum bei Verbrennungsmotoren von maximal 50 Kubikzentimetern.

Das Astra schickt die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen bis zum 15. August in die Vernehmlassung.

Jobs

Das EEG Gesetz verändert die gesamte Energiebranche. Heute werden bereits Solarteure gesucht bzw. ausgebildet.
Firmen wie SMA suchen händeringend neue Leute wie Leistungselektroniker oder Entwicklungsingenieure für Solar-Wechselrichter, bieten aber auch die firmeneigene Umschulung zum Elektrofachmann fü die neuen energien an.

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Urteil: Netzbetreiber müssen zügig ausbauen

Das OLG Hamm hat den Netzbetreiber RWE Westfalen-Weser Ems zu Schadensersatz in Höhe von rund 190 000 EURO verurteilt. Geklagt hatte ein Betreiber , weil eins seiner Windräder im Großraum Arnsberg nicht an den nächstliegenden Versorgungs-Einspeisungspunkt angeschlossen wurde.

Es entstanden somit Kosten für die längere Anschlussleitung.

Das OLG Hamm entschied, dass der Versorger laut § 13 EEG zum zügigen Ausbau verpflichtet ist.

Urteil Az.: 21 U 94 / 10