Freitag, 4. März 2016

Motorradmesse Dortmund 2016

Endlich !

Am 4.3.2016 ist es wieder so weit.
Die Dortmunder Motorradmesse öffnet ihre Pforten.
Wir sind wieder mit dabei.
Ab Freitag sind wir auf der Messe und berichten über alte Schätzchen ebenso wie über die Neuerscheinungen des Jahres 2016 !

Reinhard Göddemeyer

Mittwoch, 29. Juli 2015

Tenado - News : E - Autos

E - Autos

In aller Welt versuchen sich Elektroautoliebhaber an eigenen Umbauten.

Und es geht doch !

Es ging übrigens schon vor 50 Jahren, denn im Strommuseum in Recklinghausen stehen auch Elektrofahrzeuge aus dieser Zeit, wie z.B. der Schnelllaster von DKW (Auto Union)

Hier sind einige interessante Internetseiten dazu:

UMBAU- UND INFOSEITEN:


Ihr Reinhard Göddemeyer

Freitag, 17. Juli 2015

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt !

Griechenland - Weitere deutsche Steuergelder werden versenkt 
Wenn es nach unserer Angie geht werden weitere deutsche Steuergelder für die Griechenlandrettung freigegeben.
Der deutsche Bundestag hat gestern der Griechenlandrettung zugestimmt, es sollen neue Verhandlungen aufgenommen werden.

Deutschland drängt die deutschen Steuergelder den Griechen somit förmlich auf.

Merkel sagte in Ihrer Rede vor dem deutschen Bundestag, , dass ansonsten Chaos ausbrechen würde. 
Sie hat es noch einmal geschafft, den grössten Teil der Bundestagsabgeordneten auf ihren Kurs zu bringen bzw. zu halten.

Offensichtlich hat da niemand man mehr ein Verantwortungsgefühl bzw. ein Gewissen.
Die Politiker befinden sich im freien Fall und jenseits von Gut und Böse ! 
Vielleicht denkt da wirklich nur noch jeder an sich selbst, an die eigene politische Karriere ?
Eine Verantwortung für Deutschland ist ihnen schon längst abhanden gekommen ! 

Was soll man dazu noch sagen ? 
Ihr könnt ja schön unsere Steuergelder ausgeben, Eure Diäten /Pensionen sind ja einigermassen sicher ! Und was interessieren Euch schon Eure Aussagen, Zuagen, Versprechen oder Lügen von gestern oder aus 2010 ?

Helmut Kohl hatte bei der Euro Einführung zugesagt, dass die Schulden nicht sozialisiert werden ! Und wie sieht es heute aus ?
Deutschland haftet mit ca 29 % für alles.
Die Bundesregierung hat stets vermieden, die Kosten für die griechischen Bürgschaften offenzulegen. Mittlerweile summieren sich die deutschen Bürgschaften auf etwa 100 Milliarden Euro.
Und dass Griechenland die erhaltenen Kredite jemals zurückzahlen wird glauben selbst die Griechen nicht !
Wovon auch ?
Da fehlt es an allem !
Und welcher Politiker kann dem deutschen Steuerzahler überzeugend erklären, warum Deutschland einem Staat wie Griechenland, der sich von Beginn an mit betrügerischen Methoden in die EU reingemogelt hat, der jahrelang EU Subventionen kassiert hat, der jahrelang über seine Verhältnisse gelebt hat, jetzt mit weiteren Milliarden helfen soll.

" Uns Deutsche beschuldigen wir wären maßgeblich an der gegenwärtigen Situation der Griechen schuld und gleichzeitig neues Geld fordern ist m.E. mehr als unverschämt. Vielleicht sollten wir Deutschen nun auch einmal Farbe bekennen und in einem Volksentscheid abstimmen, ob wir weiter Geld in Griechenland verbrennen wollen und uns auch noch weit über die Grenze des Anstand beschimpfen zu lassen. Wir haben genug Baustellen im eigenen Land um nachhaltig eigene Investitionen zu tätigen, Kommunen finanziell zu sanieren, die Infrastruktur instand zu setzen, Geld in Kindertagesstätten und Bildung zu investieren ... Ich habe nun endgültig die Faxen dicke mit Griechenland."

Es muss einem griechischen Staat auch gestattet sein, in Würde unterzugehen !
Und dazu haben die Griechen sich in der durchgeführten Volksabstimmung entschieden.
Das sollten wir nicht vergessen !
Warum sollen wir in Deutschland bis 67 arbeiten gehen wenn die Griechen mit 52 oder 54 in Frührente gehen ?
Frage:
Woran erkennt man, daß ein Politiker lügt ?
Antwort:
Er bewegt die Lippen !
Reinhard Göddemeyer

Sattelfest 2015

Wir sind wieder dabei beim sattelfest 2015 Hamm - Soest.

www.sattel-fest.com/blog

https://creatavist-d8xjmv5.atavist.com/untitledproject-pnz2w

www.sattel-fest.com

Ihr Reinhard Göddemeyer

Sonntag, 25. Januar 2015

Sprit bald unter 1 Euro ?

Sind Elektroautos jetzt überflüssig?

Der niedrige Ölpreis macht den Herstellern von Elektroautos zu schaffen. Dennoch investiert selbst das klamme Berlin in neue Ladesäulen. Denn die Spritpreise werden wieder steigen, sagt der Chef der Berliner Agentur für Elektromobilität, Gernot Lobenberg.

Dienstag, 9. September 2014

Ausgegoogelt ???

Google löscht nicht ????!!!!!!!!

Löscht Google oder löscht Google nicht, wenn sich betroffene Personen melden ?

Dieser Fragestellung ging der WDR in seiner aktuellen Sendung "Markt" nach.

Suchmaschinen müssen seit rund drei Monaten bei einem berechtigten Antrag Links zu persönlichen Daten von Betroffenen löschen. Datenschützer freuen sich, einige Medien sprechen aber auch von Zensur im Netz. markt fragt nach: Wie funktioniert das Vergessenwerden? Wie viele Links wurden mittlerweile schon gelöscht? Und sind die Bedenken zu dem Verfahren gerechtfertigt?

Hier geht es zum Stream der Sendung.

Ihr Reinhard Göddemeyer
Antistalkingliga

Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!



Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Donnerstag, 15. Mai 2014

Irre(n) Politiker ?

Das haut dem Fass den Boden aus ! Jetzt verlangen die AKW Betreiber doch wirklich die Übernahme der Verantwortung für die Atomkraftwerke bzw. für die Finanzierung der Rückbaukosten vom Bund !

Haben wir es denn nur noch mit Verbrechern in den Chefetagen dieser Konzerne zu tun ? Was geht in den Köpfen von Johannes Teyssen, Peter Terium und Frank Mastiaux vor ? 

Zitat: Bund soll offenbar alle Risiken übernehmen

Wollen Konzerne ihre AKW loswerden?

Die drei großen Energiekonzerne E.On, RWE und EnBW wollen einem "Spiegel"-Bericht zufolge ihr gesamtes deutsches Atomgeschäft an den Bund übertragen. Demnach sollen alle Atomkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung übergehen. Diese Stiftung solle die Kraftwerke bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben, berichtet das Magazin unter Berufung auf Konzern- und Regierungskreise. Zugleich solle sie für den Abriss der Atomkraftwerke und für die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.
"Darüber gibt es Gespräche mit der Bundesregierung", bestätigte ein nicht namentlich genannter Branchenvertreter der Nachrichtenagentur Reuters die Pläne zur Einrichtung einer Stiftung. Diese könne den Betrieb und den Rückbau organisieren.
Die Stromkonzerne wollen ihre finanziellen Risiken für den Abriss der Meiler und die Atommüll-Lagerung auf die Gesellschaft abwälzen, obwohl sie über Jahrzehnte gigantische Geschäfte mit dem Atomstrom gemacht haben. Fordere deshalb mit Deiner Unterschrift von der Bundesregierung, die Abriss-Rücklagen der Betreiber in einem Fonds zu sichern, aber die Konzerne nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen.  Unterschreiben 

Ihr Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 13. Mai 2014

Urteil gegen Google

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Schlimmer kann es für Google kaum kommen: Der EuGH verpflichtet den US-Konzern, Einträge im Suchindex auf Antrag zu löschen. Dabei zerpflücken die Richter auch ein Lieblingsargument von Google.


Interview dazu auf

                                  Presseschau zu diesem Urteil:

Aus der Süddeutschen: 

Bürger können kritische Google-Links löschen lassen


Weiter heisst es:
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten.
Deshalb könne Google auch in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen, selbst wenn der Artikel, auf den sie verweisen, weiter rechtmäßig im Netz verfügbar bleibt.
Google hat das Urteil des EuGH kritisiert. "Diese Entscheidung ist nicht nur fürSuchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren", sagte ein Google-Sprecher am Dienstag in Hamburg. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Sprecher weiter.
Aus der Welt

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Für Google kommt das Urteil unerwartet und hart: Nicht nur muss der Konzern von nun an auf Antrag von Privatpersonen seinen Index ändern, darüber hinaus erklärte der EuGH ein wichtiges Verteidigungsargument von US-Internetdiensten in Europa für unwirksam: Google hatte argumentiert, da die Datenverarbeitung des Konzerns auf Servern außerhalb Europas erfolgt, seien die spanischen Datenschutzrichtlinien in dem Fall nicht geltend. Dem widersprachen die Richter deutlich: Wer in Spanien eine Filiale unterhalte und dort Werbung verkaufe, der müsse sich auch an lokale Datenschutzgesetze halten, begründete der EuGH sein Urteil.

Google muss vergessen können ! lautet die Schlagzeile der RP-Online

Gegen Google, für Bürgerrechte ! lautet es bei der Fr-Online

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.


Jetzt kann die deutsche Anwaltschaft sich freuen, es ist vorhersehbar, dass Hunderte von negativen Einträgen betroffene Bürger gegen Google vorgehen werden.


Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 4. Februar 2014

Neues Urteil !

Urteil: Boykottaufruf des Deutschen Tierschützerbüro e.V. untersagt!

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.01.2014 - 13 U 111/13



Das OLG Oldenburg hat dem Deutschen Tierschützerbüro e.V. untersagt, eine Volksbank öffentlich aufzufordern, das Konto des Klägers, dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V., zu kündigen. Dem Boykottaufruf komme eine sogenannte Prangerwirkung zu.


Der Sachverhalt

Das beklagte Tierschützerbüro forderte eine Volksbank im Landgerichtsbezirk Osnabrück auf, die dort bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen. Auf seiner Webseite berichtete er über diesen Boykottaufruf unter der Überschrift: "Volksbank - kündigt die Konten der Nerzquäler, jetzt", wie folgt: "Stoppt die Zusammenarbeit mit den Nerzquälern. Heute haben wir die Volksbank ... aufgefordert, dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter eV das Konto zu kündigen. Eine Antwort der Volksbank ... steht noch aus. Sollte sich die Bank nicht klar positionieren, erwägen wir, die Bankkunden zu informieren, denn man könnte auch formulieren, dass an dem Geld der Bank Blut klebt".

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 13 U 111/13)

Aus Sicht des Senats geht der Boykottaufruf zu weit. Der Beklagte sei zwar nicht gehindert, Protestaktionen zu starten und öffentlich seine Meinung zu verbreiten. Der hier gestartete Boykottaufruf stelle aber einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeinePersönlichkeitsrecht des Klägers dar.
Die Interessen des Klägers überwiegen gegenüber dem Recht des Beklagten auf freie Meinungsäußerung, so der Senat. Auch wenn die Ziele und Motive des Beklagten nachvollziehbar und grundsätzlich nicht zu beanstanden seien, beschränke sich der Beklagte bei seinem Boykottaufruf nicht nur auf die geistige Einflussnahme und Überzeugungsbildung.
So übersteige der Boykottaufruf hier das Maß einer angemessenen und noch zulässigen Beeinträchtigung des Klägers insbesondere deshalb, weil in ein konkretes, bereits bestehendes Vertragsverhältnis eingegriffen werde. Dem Boykottaufruf komme auch eine sogenannte Prangerwirkung zu, wenn hervorgehoben werde, dass an den Geldeinlagen des Klägers - und damit letztendlich auch der Volksbank - Blut klebe. Hinzu komme, dass dem Kläger mit dem Vorwurf der Tierquälerei (vgl. § 17 Nr.2 desTierschutzgesetzes) zumindest Unterstützung strafbaren, jedenfalls ordnungswidrigen Verhaltens der Pelztierzüchter vorgeworfen werde.
Gericht:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.01.2014 - 13 U 111/13
Vorinstanz:
Landgericht Osnabrück, Aktenzeichen 12 O 2636/13
OLG Oldenburg, 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Samstag, 25. Januar 2014

Brandschutz APP

Brandschutz in Heimen und Pflegeeinrichtungen Immer wieder erscheinen Meldungen über durch Brand / Feuer ausgelöste Todesfälle in Heimen und Pflegeeinrichtungen. Haben Sie als Betreiber wirklich alles getan, um derartigen Ereignissen so gut wie möglich vorzubeugen ? Informaieren Sie sich online mittels Brandschutz APP Brandschutz App mit über 1000 installierten Apps Die wichtigsten Brandschutzanforderungen jederzeit online griffbereit! Auf der Baustelle sind Sie in allen Bereichen laufend mit Fragen zum Brandschutz konfrontiert: Entsprechen die gelieferten Baustoffe den Brandschutzanforderungen laut Planung? Wie werden Bauteildurchdringungen brandschutztechnisch einwandfrei ausgeführt? Welche Besonderheiten sind beim Einbau von Rauchabzugsanlagen zu beachten? ... Um dabei brandschutzkonforme Bau- und Montagearbeiten zu gewährleisten, müssen Sie eine Vielzahl von Anforderungen zum baulichen, anlagen- und sicherheitstechnischen Brandschutz berücksichtigen – unmöglich, alle diese Vorgaben im Kopf zu haben! Damit Sie auch vor Ort bei allen Entscheidungen auf Nummer sicher gehen, gibt es jetzt zum schnellen Reagieren die APP für den Brandschutz“. www.brandschutz.re Die drei Säulen des Brandschutzes So schützen Sie Ihr Unternehmen vor der Feuer-Katastrophe Wer glaubt, Brandschutz fange erst da an, wo vor Weihnachten die Kerze im Büro verboten wird, der irrt! Prävention und vorbeugender Brandschutz setzen schon viel früher an – auf drei verschiedenen Ebenen. Baulicher Brandschutz – von Brandabschnitten und Feuerwiderstandsklassen Beim baulichen Brandschutz zum Beispiel: Je nach Größe, Zweck und Art des Bauwerks stellen Bau- und Arbeitsschutzbehörden, aber auch Unfallversicherungsträger beim Neu- oder erweiterten Anbau eines Gebäudes Anforderungen. Zum baulichen Brandschutz gehören beispielsweise die Auswahl der Baumaterialien und Bauteile nach Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen, die Einteilung größerer Gebäude in Brandabschnitte, die Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen oder die Planung der Rauchabführung durch Lüftung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) und der Brandschutzbeauftragte sollten schon hier beratend zur Seite stehen: Schließlich kennen sie die Arbeitspraxis und die Erfordernisse der täglichen Arbeit im Betrieb am besten. Die freiwillige Erfüllung von gewissen nicht vorgeschriebenen Auflagen kann sich auf die Versicherungsprämie positiv auswirken. Eine enge Absprache mit dem Unfallversicherungsträger kann sich also durchaus lohnen, wenn es etwa um den Einbau stationärer Brandschutzanlagen geht. Natürlich sollten diese Absprachen dann auch eingehalten werden, denn stellt sich im Schadensfall das Gegenteil heraus, erlischt der Versicherungsanspruch ganz schnell. Technischer Brandschutz für die Branderkennung und -bekämpfung Feste Löschanlagen (etwa Sprinkleranlagen), Funkenlöschanlagen, Brandmeldeanlagen oder Gasmelder gehören zum technischen Brandschutz und sollen dafür sorgen, dass akute Brandgefahr erkannt wird oder gerade entstehende Brände möglichst schnell gelöscht werden. Auch tragbare Handfeuerlöscher helfen technisch, Brände zu bekämpfen. In jedem noch so kleinen Betrieb muss mindestens ein typgeprüfter, regelmäßig gewarteter Handfeuerlöscher zu finden sein – gut zugänglich und eindeutig gekennzeichnet. Doch Achtung: Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher! Je nach Art des zu löschenden Brandes benötigen Sie einen Pulverlöscher, einen Wasserlöscher, einen Kohlendioxidlöscher, einen Schaumlöscher oder einen Löscher mit gasförmigen Löschmitteln. Die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI 560) hilft hier mit einer anschaulichen Tabelle zu Brandklassen und dem jeweils zu verwendenden Löschmittel weiter. Organisatorischer Brandschutz erfordert Mitarbeit aller Als dritte Säule der Prävention regelt der organisatorische oder betriebliche Brandschutz die Abläufe im Unternehmen – wie der Name schon sagt – auf organisatorische Art und Weise. Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter rund um das Thema Brandschutz, die Reduzierung von Gefahrenquellen, Alarm- und Löschübungen oder die Aufstellung einer Brandschutzordnung mit Verhaltenshinweisen für den Ernstfall sind einige Beispiele dafür. Zwar ist der Arbeitgeber laut Unfallverhütungsvorschrift für den Brandschutz verantwortlich (er hat zum Beispiel eine Unterweisungspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und eine Auskunftspflicht gegenüber dem Unfallversicherungsträger), doch er kann beziehungsweise muss weitere Personen damit beauftragen. Der Unternehmer kann seine Pflichten auf Brandschutzexperten übertragen: Dazu gehören neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) auch Brandschutzbeauftragte, die den Unternehmer beim betrieblichen Brandschutz unterstützen und beraten. Die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragten ist für Industriebauten oder Krankenhäuser übrigens vorgeschrieben! Je nach Größe der Arbeitsstätte können ein Flucht- und Rettungsplan sowie ein Brandbekämpfungsplan erforderlich sein. Über die Einrichtung von Fluchtwegen und Notausgängen sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfahren Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 mehr. Einen Alarmplan, der die wichtigen Notrufnummern und eine kurze Auflistung der richtigen Handlungen darstellt, sollte es in jedem Betrieb geben. Muster-Alarmpläne bekommen Sie bei den Sachversicherern. Denn: Wissen rettet Leben! Panisches, unorganisiertes Verhalten und Fehlhandlungen können im Ernstfall zur tödlichen Falle werden. Alle Maßnahmen zum Brandschutz, ob nun bauliche, technische oder organisatorische, sollten auf die Bedürfnisse des Betriebs und der Arbeitnehmer abgestimmt sein. Gefährdungsbeurteilungen und ein Brandschutzkonzept bilden die Grundlage für den sicheren Umgang mit Feuer und feuer- und explosionsgefährlichen Arbeiten. Hilfreiche Tipps zu Themen rund um den Brandschutz, beispielsweise zur Instandhaltung von Feuerlöschern durch Sachkundige, zur Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Löschwasseranlagen nach DIN 14462 und vielem mehr bieten die Merkblätter des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa). Für anschauliche Informationen lohnt sich der Besuch einer Messe für vorbeugenden Brandschutz. Die Messe FeuerTRUTZ, die vom 20.–21. Februar 2013 in Nürnberg stattfindet, verzeichnet seit ihrem Start vor drei Jahren ein deutliches Wachstum an Ausstellern und Besuchern. Ein Indiz dafür, dass Brandschutz ein brennend wichtiges Thema ist. www.brandschutz.re

Freitag, 24. Januar 2014

Mosley / Google Urteil vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer Mehr unter Antistalkingliga www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Mosley / Google Urtel vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 23. Januar 2014

Prokon Insolvenz

Prokon will Windparks verkaufen Wie geht es weiter mit dem angeschlagenen Windanlagen-Finanzierer Prokon? Das Unternehmen aus Itzehoe (Kreis Steinburg) hatte am Mittwoch Insolvenzantrag gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin informierte am Nachmittag über die aktuelle Situation. Er rechne mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens frühestens in zwei bis drei Monaten, sagte Penzlin. Erst dann könnten die rund 75.000 Anleger Forderungen an Prokon stellen. Ein "gewisser Anteil" der Windparks steht zum Verkauf Prokon-Chef Carsten Rodbertus kündigte auf der Pressekonferenz an, Windparks aus dem Bestand des Unternehmens verkaufen zu wollen. Es seien zwei Gespräche mit Marktteilnehmern geführt worden, sagte er. Er sprach von einem "gewissen Anteil" des Portfolios. Mit dem Verkauf von Windparks werde der Nachweis erbracht, dass es Reserven im Unternehmen gebe. Es weist auf seiner Internetseite 314 Windenergieanlagen aus. Prokon Chef übt sich in Optimismus Prokon hat von den Anlegern insgesamt 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten eingesammelt. Das Unternehmen selbst übt sich in Optimismus: "Der Insolvenzantrag bedeutet keineswegs das Aus", hieß es. Man fühle sich bestärkt, weiterhin für den langfristigen Fortbestand der Unternehmensgruppe zu kämpfen. 480 Beschäftigte betroffen Von der Insolvenz sind insgesamt 480 Beschäftigte betroffen, die bei der Prokon Regenerative Energien GmbH angestellt sind. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind laut Pelzin aber über das Insolvenzgeld gesichert. Pelzin hatte in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb im Insolvenzeröffnungsverfahren in vollem Umfang fortgeführt werde. Forderungen von Anlegern momentan unwirksam Die Firma Prokon, die auch in Bioenergie investiert, hatte ihre Genussrechte jahrelang mit einer festen Verzinsung von sechs Prozent beworben - und bis zu acht Prozent Zinsen ausgezahlt. Allen Gläubigern teilte der Insolvenzverwalter in seinem Schreiben mit, dass Forderungsanmeldungen erst möglich seien, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Forderungen während des vorläufigen Verfahrens seien unwirksam. "Alle Gläubiger werden daher dringend gebeten, von entsprechenden Forderungsanmeldungen zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen", so Penzlin. Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) kündigte an, zu dem Insolvenzverwalter so schnell wie möglich Kontakt aufzunehmen. Es sei im Interesse des Landes Schleswig-Holstein, dass produzierende Teile von Prokon fortgeführt werden. "Wir bieten unsere Hilfe an - die ganze Kompetenz, die im Land ist", so Meyer. Eine Insolvenz bedeute nicht automatisch das Aus für ein Unternehmen. "Es gibt viele Fälle in Deutschland, bei denen es aus der Insolvenz heraus gelungen ist, Fortführungslösungen zu kreieren. Das wird der Job des Insolvenzverwalters sein", sagte der Minister. Diesen Prozess wolle das Land eng begleiten. Bürgermeister schöpft Mut aus Pressekonferenz Itzehoes Bürgermeister Andreas Koeppen (SPD) ist nach der Pressekonferenz etwas zuversichtlicher als vorher: "Es macht ein bisschen Mut, dass der vorläufige Insolvenzverwalter versuchen will, das Unternehmen im Kernbestandteil fortzuführen" Sollte der Betrieb nicht fortgeführt werden, wäre das ein ganze bitterer Schritt, so Koeppen gegenüber NDR aktuell. "Wir haben durch den Weggang der Großdruckerei Prinovis schon 1.000 Arbeitsplätze verloren - es ist nicht verkraftbar, weitere zu verlieren", sagte er weiter. Ihr Reinhard Göddemeyer Experten machen Prokon-Anlegern neue Hoffnung DIE WELT-vor 6 StundenTeilen Prokon hatte am Mittwoch Insolvenz angemeldet. Bei dem Unternehmen aus Itzehoe haben gut 75.000 Investoren insgesamt 1,4 Milliarden ... +Mehr anzeigen Anleger fürchten nach Prokon-Pleite um ihr Geld n-tv.de NACHRICHTEN-vor 9 Stunden Nun ist es amtlich: Prokon ist insolvent. Zehntausende Anleger fürchten um ihr Geld, 1300 Menschen um ihre Jobs. Anlegerschützer erwarten ... Prokon-Insolvenz: Bundesregierung will riskante Finanzprodukte ... ZEIT ONLINE-vor 7 Stunden Die Insolvenz des Windanlagenkonzerns Prokon hat die Regierung alarmiert. Sie treibt eine Beschränkung oder gar ein Verbot des Verkaufs ... Was Prokon-Anleger jetzt wissen müssen DIE WELT-vor 21 Stunden Mehr als eine Milliarde Euro haben Anleger beim Windkraftfinanzierer Prokon angelegt. Nun hat die Firma Insolvenz angemeldet. Die Frage ... Prokon meldet Insolvenz an manager-magazin.de-vor 10 Stunden Der Windparkbetreiber Prokon hat Insolvenz angemeldet. Für rund 75 000 gutgläubige Anleger stehen insgesamt 1,4 Milliarden Euro auf dem ... Windkraftfinanzierer Prokon meldet Insolvenz an DIE WELT-von Daniel Eckert-22.01.2014 Seit Wochen kämpft der Windkraftfinanzierer Prokon gegen die Pleite. Doch ein Ultimatum an seine Anleger war ohne Erfolg abgelaufen. Prokon-Insolvenz: Der Betrieb geht vorläufig weiter Stuttgarter Nachrichten-vor 6 Stunden Itzehoe - Der Wirbel um Prokon geht weiter. Der Windanlagen-Finanzierer hat Insolvenz angemeldet. Die Sorge um Anlegergeld und ... So funktionieren Genussscheine Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die eine Sonderstellung einnehmen. Unternehmen kommen an Kapital, der Käufer der Genussrechte erhält im Gegenzug regelmäßige Zinszahlungen. Aber: Anders als bei Anleihen können diese Zahlungen gestrichen oder verschoben werden, wenn kein Gewinn anfällt. Und im Gegensatz zum Aktieninhaber hat der Genussschein-Inhaber kein Mitspracherecht bei der Firma. Geht das Unternehmen pleite und wird abgewickelt, werden Genussscheine erst nach den anderen Forderungen bedient. Es besteht die Gefahr, das investierte Geld komplett zu verlieren. Genussscheine sind risikoreicher als andere Wertpapiere, die Zinssätze deshalb in der Regel höher.

Dienstag, 14. Januar 2014

Beleidigende Kommentare auf Internetseiten führen zu Schadensersatzzahlung

Zur Problematik der Haftung für den "Troll" fanden wir diese Pressemitteilung: Ihr Reinhard Göddemeyer Beleidigende Kommentare auf Internetseiten führen zu Schadensersatzzahlung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Haftung von Nachrichtenportalen für beleidigende Kommentare – Opfer erhält Schadensersatz – von Rechtsanwalt Ralf Hornemann In einer topaktuellen Entscheidung vom 10.10.2013, AZ. ECHR 294 (2013), hat eine Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eines der größten estnischen Nachrichtenportale zu Recht von der zuständigen Gerichtsbarkeit Estlands zur Zahlung von Schadensersatz an ein Opfer extrem beleidigender Kommentare auf Internetseiten verurteilt wurde. Wer ist der EGMR und wofür ist er zuständig? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 1959 eingerichtet. Mittlerweile erlangte es in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung bei der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten. „Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die 1953 in Kraft trat, ist Maßstab der Überprüfung und Ergebnis eines gemeinsamen Beschlusses der Staaten des Europarates. Die Zuständigkeit des Europarates besteht unter anderem darin, ein Forum für Debatten zur allgemeinen europäischen Entwicklung zu bieten. Seine satzungsmäßige Aufgabe ist die Verwirklichung eines engeren Zusammenschlusses unter seinen Mitgliedern zu fördern, um das gemeinsame Erbe wahren sowie den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu unterstützen und Förderung bereit zu stellen. Was war geschehen? Vor einigen Jahren hatte das estländische Nachrichtenportal Delfi AS über geschäftliche Pläne eines Fährunternehmens berichtet. Daraufhin stellten eine Vielzahl von Nutzern des Portals teilweise extrem beleidigende Kommentare gegen das Fährunternehmen und dessen Eigentümer auf den Kommentarseiten zu diesem Artikel ein. Da, wie in solchen Fällen üblich, die überwiegende Mehrzahl der Kommentare anonym eingestellt wurde, hatte das angegriffene Unternehmen keine Möglichkeit, direkt gegen die Verfasser der Kommentare vorzugehen. Zwar hatte das Nachrichtenportal statuiert, dass die Verfasser von Kommentaren selbst verantwortlich seien und auch einen automatischen Wortfilter eingerichtet, mit dessen Hilfe verschiedene beleidigende Worte automatisch ausgefiltert werden sollten sowie eine Funktion eingerichtet, mit deren Hilfe User den Betreiber auf verbotene Inhalte aufmerksam machten konnten, dennoch aber kam es zur Veröffentlichung einer Vielzahl von beleidigenden und verletzenden Äußerungen. Wie entschied die estnische Justiz? Da das beleidigte Unternehmen den Urhebern der verletzenden Kommentare nicht habhaft werden konnte, nahm es Delfi AS selbst in Anspruch. Die estnische Justiz gab ihm Recht. Das Portal wurde zur Zahlung von Schadensersatz – wenn auch nur in geringer Höhe – verurteilt. Der oberste Gerichtshof Estlands bestätigte die Urteile. Dagegen wandte sich nun das Nachrichtenportal mit seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es begründete die Beschwerde damit, dass die E-Commerce- Richtlinie der EU eine Haftung ausschließe, weil das Portal nur passiver, technischer Bereitstelle und daher nicht für die Kommentare seiner Nutzer verantwortlich sei. Ebenso könne Delfi AS das Recht auf freie Meinungsäußerung für sich beanspruchen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen sah das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt, da auch dieses Recht durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der von beleidigenden und verletzenden Kommentaren Betroffenen eingeschränkt wird. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung in Deutschland Die Europäische Menschenrechtskonvention steht im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes. Somit sind Urteile des EGMR für die deutschen Gerichte eine Auslegungshilfe der Konvention. Eine konventionskonforme Auslegung des deutschen Rechts ist vorrangig, Entscheidungen deutscher Gerichte, die davon abweichen, müssen ausführlich begründet werden und eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EGMR enthalten. Die Rechtslage in Bezug auf ehrverletzende Äußerungen im Internet ist in Deutschland aber eine andere: Tatsachenbehauptungen sind, sofern sie wahr sind, immer erlaubt. Meinungsäußerungen sind soweit zulässig, bis die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung und Verleumdung überschritten ist. Rechtsanwalt und Experte im Internetrecht Dr. Thomas Schulte, Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner verdeutlicht, dass eine Abwägung im Einzelfall durch die Gerichte, die naturgemäß schwierig sein kann, stattfinden muss. Ein Provider haftet gegenüber dem durch eine Äußerung Verletzten jedoch nur als Störer, das bedeutet, sobald er auf eine ehrverletzende Äußerung hingewiesen wurde, hat er diese gegebenenfalls nach Prüfung von seinem Angebot zu entfernen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten zur Ermöglichung der Rechtsverfolgung besteht aber nicht. Ebenso wenig kann der Verletzte vom Provider Schadensersatz verlangen. Das Internet vergisst nichts, Verbotenes und Negatives bleibt durch digitale Archive, Suchmaschinen und vernetzten Bloggern präsent und das weltweit. Die Hilfe von Experten, damit sich möglicherweise dadurch sehr schnell die Rechtsverletzungen beseitigen lassen ist oftmals unumgänglich. Da wie in diesem Fall bereits erhebliche Nachteile für den Betroffenen entstanden sind, ist die Hinzuziehung einer Reputationshilfe für das Internet neben dem „Reputationsmanagement by law“ unerlässlich, um dauerhafte Schäden für das digitale Image zu verhindern. V.i.S.d.P.: Ralf Hornemann Rechtsanwalt Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030 – 715 206 70 Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Malteserstrasse 170/172 12277 Berlin Email : dr.schulte@dr-schulte.de http://www.dr-schulte.de Tele : (030) 71520670 Fax : (030) 71520678

Donnerstag, 9. Januar 2014

Neu in 2014: Die Brandschutz App

Neu: Buchen Sie hier die neuste Brandschutz App: Technische Information Brandschutz – die Smartphone App mit über 900 installierten Nutzern die kostenlose App für iOS, Android, WP8 und demnächst auch für BlackBerry Smartphones. Ihr attraktives Kontakt- und Werbeumfeld. Jetzt gibt es alles zum Thema Brandschutz als offizielle App für’s Smartphone! Alle Gesetzes-, Vorschriften- und Normänderungen, technische Neuigkeiten, Fotos, Veranstaltungen, aktuelle Gerichtsurteile und Termine landen so direkt in der Hosentasche. Wann immer es etwas Neues gibt, klingelt’s auf dem Smartphone. Und weil ein Smartphone eben auch ein Telefon ist, lässt sich per Knopfdruck gleich eine Verbindung herstellen. Die Brandschutz-App sorgt immer für den direkten Draht zu Ihrem lokalen Brandschutzplaner. Eine Vielzahl von Partnern, Dienstleistern, Vereinen, Firmen und Herstellern aus dem Bereich Brandschutz unterstützen uns dabei mit Ihren aktuellen Informationen. Seien Sie auch mit dabei und sichern Sie sich Ihren Platz als Partner für nur 10,00 EUR im Monat (100,00 EUR pro Jahr) verlinken wir Ihre Homepage direkt mit unserer App. Für eine Buchung rufen Sie unsere netten Damen im Service an: 02323 9939377 Bereits über 900 installierte Apps. Somit direkte Ansprache von über 900 Interessierten. Hier direkt -kostenlos- downloaden! http://brandschutz.chayns.net/#SmartphoneApp Domain: http://www.brandschutz.re (Recklinghausen) Zielgruppe: Brandschutz-Fachplaner und -Sachverständige, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter von Bauaufsichten und Brandschutzdienststellen Betreiber/Anbieter: Yellow Cow Group Postfach 10 04 55 45894 Gelsenkirchen Telefon: 02323 9939377 Telefax: 02323 9939307 eMail: info@diegelbekuh.de

Dienstag, 7. Januar 2014

Sonntag, 27. Oktober 2013

ElektroautosDeutsche Post startet Einsatz von CO2-freien Zustellfahrzeugen

ElektroautosDeutsche Post startet Einsatz von CO2-freien Zustellfahrzeugen

Durch Bonn rollen ab dem Sommer nur noch klimafreundliche Postautos. Die Elektrofahrzeuge sind ein Pilotprojekt der Deutschen Post: Bis 2015 soll die Zustellung im ganzen Land darauf umgestellt werden.
Quelle:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/elektroautos-deutsche-post-startet-einsatz-von-co2-freien-zustellfahrzeugen-/8232352.html

Freitag, 8. März 2013

Elektrofahrrad-Verleihstationen-online: März 2013 - Anradeln !

Elektrofahrrad-Verleihstationen-online: März 2013 - Anradeln !: Reinhard Göddemeyer - Presseschau  Testberichte von über 1000 Elektrofahrrädern findet man auf der Seite  www.e-radkaufen.de. Zum Pr...

Donnerstag, 7. März 2013

Agentur-E-Media -: Stromnetzkosten: Gericht hält Industrierabatt für ...

Agentur-E-Media -: Stromnetzkosten: Gericht hält Industrierabatt für ...: Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen Wird es für deutsche Stromkosten jetzt billiger ? Diese Frage muss man sich stellen, wen...

Samstag, 16. Februar 2013

bspartners-ltd-online: 80 Euro am Tag ! Mitarbeiter / innen gesucht

bspartners-ltd-online: 80 Euro am Tag ! Mitarbeiter / innen gesucht: Reichen Ihnen am Anfang 80 Euro je Arbeitstag ? Das ist der Normalverdienst für Neulinge im Stromvertrieb. Jeder Mensch benötigt Strom ! ...

Freitag, 15. Februar 2013

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht: Strom braucht jeder, egal ob Singlehaushalt, Großfamilie oder Gewerbebetrieb. Momentan verlangen die Anbieter im Schnitt 25 Cent je Kilowat...

Samstag, 9. Februar 2013

Samstag, 2. Februar 2013

Wie viel Strom produzieren Windkraft-, Photovoltaik und Biogasanlagen sowie Wasserkraftwerke aktuell?


Presseschau


 Neuer Internetauftritt www.agora-energiewende.de zeigt tagesaktuelle Werte für Stromproduktion Erneuerbarer Energien, Stromverbrauch und Stromhandel an.
  • Wie viel Strom produzieren Windkraft-, Photovoltaik und Biogasanlagen sowie Wasserkraftwerke aktuell?
  • Wie viel Elektrizität verbrauchen Haushalte, Industrie und Gewerbe?
  • Und wie viel Energie exportiert Deutschland in seine Nachbarländer?
Diese Fragen werden seit heute tagesaktuell auf einer neuen Internetseite beantwortet. Auf einen Blick kann man dort erfassen, welchen Beitrag die Erneuerbaren Energien aktuell zur deutschen Stromversorgung liefern.

Wenige Diagramme fassen dabei sowohl Stromproduktion als auch Stromverbrauch sowie Export und Import grafisch zusammen. Sie werden kontinuierlich aktualisiert - ein in Deutschland bislang einmaliges Informationsangebot.

Die Daten für das Informationsangebot stammen von der Strombörse European Energy Exchange EEX, dem Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E sowie von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern.

„Damit kann jede und jeder auf einen Blick erfassen, welchen Beitrag die Erneuerbaren Energien heute zur deutschen Stromversorgung liefern“, sagt Rainer Baake, Direktor der gemeinsam von der Stiftung Mercator sowie der European Climate Foundation initiierten Denkfabrik „Agora Energiewende“.

Der neue Internetauftritt www.agora-endergiewende.de fasst überdies die Arbeitsergebnisse von Agora Energiewende zusammen und bietet einen schnellen Zugriff auf die Publikationen der Denkfabrik. So auch auf die „12 Thesen zur Energiewende“, die Agora kürzlich vorgelegt hat und die innerhalb kürzester Zeit Eingang in die Diskussion zur Entwicklung des deutschen Energiesystems gefunden haben. Anmeldungen zu Veranstaltungen, zum Newsletter und zur Aufnahme in den Presseverteiler sind über die Webseite ebenfalls schnell und einfach möglich.

Der Internetauftritt entstand in den vergangenen Monaten in enger Zusammenarbeit mit der Kieler Agentur boy. Er wird kontinuierlich erweitert und soll sich als zuverlässiges Informationsangebot zur Energiewende etablieren.

Solarenergie-online: Presseschau

Solarenergie-online: Presseschau:  Neuer Internetauftritt www.agora-energiewende.de zeigt tagesaktuelle Werte für Stromproduktion Erneuerbarer Energien, Stromverbrauch un...

Sonntag, 27. Januar 2013

Brandschutz für Solaranlagen.


Vorankündigung

Im Februar befassen wir uns aktuell mit dem Brandschutz für Solaranlagen.

Für unsere Berichterstattung suchen wir noch interessante Fallbeispiele über Brandursachen, anschliessende Streitigkeiten mit Versicherungen etc.

Freundliche Zuschriften werden erbeten an Frau Dorota Ziesch per Mail.

Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de

Messetip:

Beachten Sie bitte die bevorstehende Fachmesse www.feuertrutz-messe.de Ende Februar in Nürnberg

Samstag, 26. Januar 2013

News


Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde. 

Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das  Amtsgericht Recklinghausen einen  Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. 

Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.

Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals   konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war. 

Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist. 

........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.

Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.

In Güstrow ist er auch wieder illegal  rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht  Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.

Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info    www.news.guestrower.info  Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg. 

Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)

Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen.  Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich  in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains  http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht. 

Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb  wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen. 

Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden. 

Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.

Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.

Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird.  Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen. 

Sicherheitshalber  wird  ihm  auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.

Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.


Reinhard Göddemeyer


Ihre Antistalkingliga